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Anbauerlaubnis seit 1. Juli 2026 im Antragsverfahren. Noch keine Abgabe an Mitglieder. 05451 5429311info@vierzwonull.de
Mitglied werden
Frachtschiff auf dem Kanal im Tecklenburger Land bei Abendlicht

Vierzwonull e. V. – Anbauverein im Tecklenburger Land

Gemeinschaftlicher Eigenanbau für die eigenen Mitglieder, im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes.

01. Verein

Wer wir sind

vierzwonull e. V. ist eine Anbauvereinigung im Sinne des Konsumcannabisgesetzes. Der Verein baut Cannabis gemeinschaftlich an und gibt es ausschließlich an seine eigenen Mitglieder zum Eigenkonsum weiter. Es gibt keinen Verkauf an Dritte, keinen Versand und keine Gewinnerzielungsabsicht.

ab 21 Jahren

Wir nehmen ausschließlich Mitglieder ab 21 Jahren auf. Damit gehen wir bewusst über die gesetzliche Altersgrenze von 18 Jahren hinaus. Alter und Wohnsitz werden bei der Aufnahme geprüft.

max. 500 Mitglieder

Das Konsumcannabisgesetz begrenzt Anbauvereinigungen auf 500 Mitglieder. Unsere Satzung übernimmt diese Grenze.

3 Monate Mindestdauer

Die Mitgliedschaft läuft mindestens drei Monate. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.

Vorstand

Der Vorstand führt den Verein ehrenamtlich. Für Prävention, Sicherheit und Sachkunde sind eigene Beauftragte benannt.

02. Unser Weg

Wie es begann und wo wir stehen

Von der Gründung über den Erlaubnisantrag bis zum Betrieb. Die Übersicht hält den Stand des Verfahrens nachvollziehbar fest. Derzeit liegt unser Antrag bei der Bezirksregierung Münster zur Prüfung.

  1. 20. April 2026

    Gründung des Vereins

    Eintragung als nicht wirtschaftlicher Verein und Beschluss der Satzung nach den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes.

  2. 1. Juni 2026

    Mietverträge unterzeichnet

    Verträge für die Flächen von Anbau und Abgabe, ausschließlich gewerblich genutzte Gebäude ohne Wohnnutzung.

  3. 10. Juni 2026

    Sicherheitskonzept erstellt

    Bauliche und organisatorische Sicherung nach anerkanntem Widerstandsklassen-Standard, abgestimmt mit der zuständigen Behörde.

  4. 1. Juli 2026

    Antrag bei der Bezirksregierung MünsterVerfahren läuft

    Einreichung der vollständigen Unterlagen für die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau. Anbau und Weitergabe dürfen erst nach Erteilung beginnen.

  5. 25. August 2026

    Sicherheitskonzept fortgeschrieben

    Aktualisierung des Konzepts im laufenden Verfahren, abgestimmt mit der zuständigen Behörde.

  6. 1. September 2026

    Mietbeginn der Standorte

    Übernahme der Flächen und Beginn der baulichen Herrichtung nach den Vorgaben des Sicherheitskonzepts.

03. Fragen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich schon Cannabis über den Verein beziehen?

Nein. Unser Antrag auf die Erlaubnis liegt seit dem 1. Juli 2026 bei der Bezirksregierung Münster. Anbau und Weitergabe dürfen erst beginnen, wenn der Bescheid vorliegt.

Auch Aufnahmeanfragen nehmen wir derzeit noch nicht über die Website entgegen. Das Formular folgt in Kürze.

Was ist eine Anbauvereinigung?

Ein eingetragener, nicht gewerblicher Verein, der Cannabis gemeinschaftlich anbaut und ausschließlich an seine eigenen Mitglieder zum Eigenkonsum weitergibt. Nach dem Konsumcannabisgesetz ist das neben dem privaten Eigenanbau der einzige legale Weg, Cannabis zum Eigenbedarf zu beziehen. Die Weitergabe findet nicht öffentlich statt, sondern im Vereinsrahmen.

Wie werde ich Mitglied?

Über ein Aufnahmeformular in der Verwaltungssoftware Cannanas. Dort legst du ein Konto an und stellst die Anfrage. Darüber entscheidet anschließend der Vorstand. Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, hast du keinen Anspruch auf Aufnahme.

Das Formular ist derzeit noch nicht freigeschaltet. Wir geben die Freischaltung hier bekannt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Mindestens 21 Jahre alt, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland, keine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung. Die Mitgliedschaft läuft mindestens drei Monate.

Das Gesetz würde eine Aufnahme schon ab 18 Jahren zulassen. Wir setzen die Grenze bewusst höher, denn das Gehirn entwickelt sich bis etwa Mitte zwanzig weiter, und früher Konsum kann diese Entwicklung beeinträchtigen. Wer noch keine 21 ist, kann bei uns deshalb nicht Mitglied werden.

Welche Mengen sind zulässig?

Das Gesetz begrenzt die Weitergabe auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat je Mitglied. Die strengeren Grenzen für 18- bis 20-Jährige spielen bei uns keine Rolle, weil wir erst ab 21 Jahren aufnehmen.

Jede Weitergabe erfolgt persönlich, gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines amtlichen Lichtbildausweises, und wird dokumentiert. Diese Angaben beschreiben den künftigen Betrieb; derzeit findet keine Weitergabe statt.

Darf ich im Verein oder in der Nähe konsumieren?

Nein. Der Konsum ist in den Räumen des Vereins und im Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich untersagt, ebenso in Sichtweite von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen.

Wie ist der Anbau abgesichert?

Anbau und Lagerung finden in gesicherten, nicht öffentlich zugänglichen Bereichen statt. Türen und Fenster sind nach anerkanntem Widerstandsklassen-Standard gesichert, der Zutritt ist auf berechtigte Personen beschränkt. Zu Anlagen, Technik und Abläufen veröffentlichen wir aus Sicherheitsgründen keine Details.

Was passiert mit meinen Daten?

Mitgliederdaten werden vereinsintern verarbeitet und nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung behandelt. Für die Verwaltung setzen wir Cannanas als Auftragsverarbeiter ein.

Das Konsumcannabisgesetz verpflichtet Anbauvereinigungen zu einer Dokumentation der Weitergabe, die der zuständigen Behörde auf Verlangen zu übermitteln ist. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

Wo finde ich Beratung zum Konsum?

Wenn du Fragen zum eigenen Konsum hast oder dir Sorgen um jemanden machst, findest du vertrauliche und kostenfreie Beratung bei den Suchtberatungsstellen des Kreises Steinfurt und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Im Verein steht dir unser Präventionsbeauftragter zur Verfügung.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Eine Aufnahmegebühr erheben wir nicht. Es fällt ein monatlicher Grundbeitrag nach der gültigen Beitragsordnung an, der per Lastschrift eingezogen wird. Die Kosten der Weitergabe richten sich nach dem Selbstkostenprinzip.

04. Aufnahme

Mitglied werden

Mitgliederverwaltung, Aufnahmeanfragen und die Dokumentation der Weitergabe laufen bei uns über Cannanas, eine in Deutschland entwickelte Software für Anbauvereinigungen. Das Aufnahmeformular ist noch nicht freigeschaltet.

  1. Aufnahmeformular öffnen und ein Cannanas-Konto anlegen. Die Verwaltung läuft danach im Web oder in der App für iOS und Android.
  2. Angaben zu Alter und Wohnsitz machen und die Anfrage absenden.
  3. Der Vorstand prüft die Anfrage nach Satzung und informiert dich über das Ergebnis.

Folgt in Kürze

Das Aufnahmeformular schalten wir frei, sobald wir Anfragen entgegennehmen können. Bis dahin erreichst du uns per E-Mail oder telefonisch unter 05451 5429311.

Voraussetzungen

  • Mindestens 21 Jahre alt
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland
  • Keine Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung
  • Mindestdauer der Mitgliedschaft: drei Monate
  • Der Vorstand entscheidet über jede Aufnahme
  • Weitergabe erst nach Erteilung der Erlaubnis